" 1. Das Grundbuchamt Wohlen (Bezirk Lenzburg) sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde H. (BFS-Nr. 4200), Grundstück- Nr. 123, E-GRID CH XXX zugunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von Fr. 892'610.00 nebst 5% Zins seit 3. Dezember 2018 vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Die Anweisung sei superprovisorisch zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen.