Die Gesuchsgegnerinnen machen zur beantragten Höhe der Sicherheitsleistung von Fr. 500'000.00 keine weiteren Ausführungen. Sie erscheint unverhältnismässig hoch in Anbetracht dessen, dass es um die Markteinführung eines Plüschtiers geht. Im Hinblick auf die Dauer eines allfälligen Hauptprozesses zur Prosequierung der vorsorglichen Massnahme erweist sich zurzeit eine Sicherheitsleistung von Fr. 200'000.00 als verhältnismässig. Eine spätere Anpassung bleibt vorbehalten. Zurzeit ist noch ungewiss, ob die Gesuchsgegnerinnen eine Schadenersatzklage gegen die Gesuchstellerin einleiten werden. Es ist ihr deshalb eine (erstreckbare) Frist von einem Jahr anzusetzen.