14. Direkte Vollstreckung 14.1. Gesuchstellerischer Antrag / Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin beantragt, dass neben dem Verbot bereits Vollstreckungsmassnahmen angeordnet werden sollen, nämlich eine Ordnungsbusse von F. 1'000.00 pro Tag nach Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO, mindestens aber Fr. 5'000.00 gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. b ZPO sowie die Strafandrohung der Organe nach Art. 292 StGB mit Busse im Widerhandlungsfall.