11.3. Würdigung Den Ausführungen der Gesuchstellerin kann gefolgt werden: Die beantragte Massnahme erweist sich als geeignet und erforderlich; die Verhältnismässigkeit im engeren Sinne ist mit Blick auf die befürchteten Nachteile bei Verzicht auf eine Massnahme gegeben. 12. Fazit Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für den Erlass des Verbots im vorsorglichen Massnahmeverfahren erfüllt sind.