Im Jahr 2018 gab es soweit ersichtlich keinen weiteren Anbieter, der seine Plüschtiere systematisch F. nannte. Andererseits führen die Gesuchsgegnerinnen Argumente an, warum keine Fehlzuordnung oder Irreführung geschehen werde. Dies wurde in E. 8 bereits gegenteilig beurteilt. Es kann somit vollumfänglich auf die Begründung in E. 7.3 der Verfügung vom 12. Dezember 2019 verwiesen werden. 10. Dringlichkeit Weiter ist das Erfordernis der qualifizierten zeitlichen Dringlichkeit zu prüfen.