Entscheidend ist vielmehr, dass die Gefahr besteht, dass die Plüschtiere der Gesuchsgegnerinnen mit der Bezeichnung F. in den massgeblichen Verkehrskreisen mit der Gesuchstellerin assoziiert würden und die Gesuchstellerin aufgrund der Marktverwirrung Marktanteile verlieren würde. Aus demselben Grund ist auch irrelevant, ob die Gesuchstellerin auf diese Bezeichnung angewiesen ist oder nicht. Im Jahr 2018 gab es soweit ersichtlich keinen weiteren Anbieter, der seine Plüschtiere systematisch F. nannte.