9.3. Würdigung Die Argumentation der Gesuchsgegnerinnen geht an der Sache vorbei. Einerseits ist nicht relevant, ob die Gesuchstellerin gedenkt, ihre Plüschtiere weiterhin F. zu nennen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Gefahr besteht, dass die Plüschtiere der Gesuchsgegnerinnen mit der Bezeichnung F. in den massgeblichen Verkehrskreisen mit der Gesuchstellerin assoziiert würden und die Gesuchstellerin aufgrund der Marktverwirrung Marktanteile verlieren würde.