Beim Kauf von Online-Ware werde immer in unmittelbarer Nähe der Produktabbildung auch der Herstellername gezeigt. Angesichts der zahllosen Plüschtiere mit grossen Augen im Markt werde der Konsument automatisch verstärkt auf das Herstellerkennzeichen achten. Das sehr kennzeichnungsstarke Zeichen D. sei in jedem Fall geeignet, eine Fehlzuordnung oder eine Irreführung zu verhindern, sodass eine Marktverwirrung ausgeschlossen werden könne (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 111).