Es drohe zudem eine Marktverwirrung, da die F. der Gesuchsgegnerinnen bereits in Webshops erscheinen würden und somit eine Verwechslungsgefahr bzw. Irreführung hervorrufen würden. Die Gesuchstellerin werde Marktanteile verlieren, wenn Kunden irrtümlich die F.-Produkte der Gesuchsgegnerinnen kaufen, da sie davon ausgehen würden, dass es sich um solche der Gesuchstellerin handle (Gesuch N. 109). Die Gesuchsgegnerinnen führen aus, die Gesuchstellerin hätte zu keinem Zeitpunkt Interesse daran geäussert, die Marke F. weiter zu nutzen. Nur schon deshalb sei ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil zu ver- - 24 -