Aufgrund der grossen Anzahl von Plüschtieren mit grossen Augen im Markt werde der Konsument überdies automatisch verstärkt auf das Herstellerkennzeichen achten (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 47 f., 82, 88, 104, 107). Eine Herstellerbezeichnung vermag die Gedankenassoziation mit der Gesuchstellerin nicht aufzuheben, da bereits eine positive Anlehnung zur Übertragung der positiven Assoziationen mit einem fremden Produkt auf das eigene Produkt reicht. Genau diese Gefahr besteht vorliegend: