Dies deutet gerade darauf hin, dass diese Bezeichnung nach wie vor mit der Gesuchstellerin in Verbindung gebracht wird. Die Gesuchstellerin hat auch mit Verweis auf GB 8 und 13 – 16 glaubhaft gemacht, dass die Bezeichnung F. bis heute mit ihr assoziiert werde. Dass in einzelnen Fällen auch Plüschtiere anderer Hersteller so bezeichnet worden sein sollen, ändert an dieser Beurteilung nichts.