der Plüschtiere an sich oder des Logos ist vorliegend nicht erforderlich. 8.3.3.2. Bezeichnung F. als Hinweis auf die Gesuchstellerin bzw. ihre Plüschtiere Zumindest bis im Herbst 2017 wurden die Plüschtiere der Gesuchstellerin durch die B.-Gruppe gezielt unter der Bezeichnung F. vermarket (GB 10; Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 70). Die Gesuchstellerin behauptet denn auch, dass die Bezeichnung F. bis heute durch den Schweizer Fachhandel, Onlineshops, Detailhändler und Konsumenten mit der Gesuchstellerin assoziiert würden (Gesuch N. 36, 39, 41 f., 71, 82, 101, 104).