8.3.1.3. Kein Löschungs-/Übertragungsanspruch gestützt auf den Vertriebsvertrag In Betracht zu ziehen wäre auch ein möglicher vertraglicher Anspruch der Gesuchstellerin an der Löschung bzw. Übertragung der F.-Marken. Die Gesuchstellerin beruft sich auf eine Bestimmung im Vertriebsvertrag, wonach die B. Deutschland GmbH verpflichtet sei, "to remove, or dispose of, any signs, stationery, advertising material, or other indicia relating DISTRIBU- TOR to the sale of the Products and use of related A. trademarks". Ein tatsächlicher Konsens betreffend dieser Bestimmung wurde nicht behauptet bzw. ist auf jeden Fall nicht glaubhaft gemacht.