Wer diese Bezeichnung wann erstmals in Verbindung mit den Plüschtieren der Gesuchstellerin gebracht habe, kann aufgrund der widersprechenden Ausführungen der Parteien nicht abschliessend beurteilt werden. Fest steht, dass es nicht die Gesuchstellerin, sondern entweder Käufer der Plüschtiere der Gesuchstellerin oder die B.-Gruppe waren, und zwar spätestens im Jahr 2011.