8.3.1.2. Kein Löschungs-/Übertragungsanspruch gestützt auf Art. 4 MSchG Die Gesuchstellerin hat ihre Plüschtiere der streitgegenständlichen Produktlinie ursprünglich unter dem Namen G. vertrieben. Erst ab dem Jahr 2010 (Gesuchstellerin) bzw. 2011 (Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2) tauchte die Bezeichnung F. erstmals in der DACH- Region für die Plüschtiere der Gesuchstellerin auf.