Dieser kann explizit oder implizit erfolgen. Dem Begriff der vergleichenden Werbung wird im schweizerischen Lauterkeitsrecht somit eine sehr umfassende Bedeutung beigemessen, die über den Vergleich im engeren Sinne hinausgeht.16 Tatbestandsmerkmal ist eine irgendwie geartete anlehnende Bezugnahme auf einen Mitbewerber oder dessen Ware oder Dienstleistungen. Bei der positiv anlehnenden Bezugnahme wird versucht, die mit dem Konkurrenzprodukt verbundenen positiven Assoziationen auf das eigene Produkt zu