Unter den Begriff der Werbung fällt die Gesamtheit der veröffentlichten Mittel, die darauf gerichtet sind, den Adressaten zu einem bestimmten Denken, Verhalten oder Handeln zu veranlassen, das geeignet ist, sich mittelbar oder unmittelbar auf den Absatz des Werbenden auszuwirken. Ein Vergleich liegt vor, wenn Fakten aus dem Bereich der Leistungen mehrerer Wettbewerbsteilnehmer mit würdigender Wirkung einander gegenübergestellt werden. Dieser kann explizit oder implizit erfolgen.