8.2. Rechtliches 8.2.1. Löschungsreife gemäss Art. 4 MSchG Keinen Schutz geniessen Marken, die ohne Zustimmung des (besser berechtigten) Inhabers auf den Namen von Agenten, Vertretern oder anderen zum Gebrauch Ermächtigten eingetragen werden oder die nach Wegfall der Zustimmung im Register eingetragen bleiben (Art.