Im Internet seien die Plüschtiere überdies nicht nur mit dem Produktnamen bezeichnet, sondern zusätzlich noch mit dem Herstellernamen sowie der Produktlinie. Die A.-Plüschtiere seien überdies meist mit dem A.-Hangtag abgebildet. Da es zahllose Plüschtiere mit grossen Augen auf dem Markt gebe, werde der Konsument automatisch verstärkt auf das Herstellerkennzeichen achten (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 87 f.).