Auch der Logo-Be- standteil mit den Kulleraugen sei keinesfalls kennzeichnungskräftig (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 41 f., 55, 58). Aufgrund der kurzen Angebotszeit sei es im Übrigen nicht möglich, für ein Modell der G.-Reihe bestimmte Charakteristika über längere Zeit aufzubauen (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 44 f., 82). Schliesslich sei festzuhalten, dass sich die Plüschtiere der Gesuchsgegnerin 2 ganz wesentlich von den Plüschtieren der Gesuchstellerin unterscheiden würden.