bzw. auf Untersagung der Nutzung des Zeichens F. im Zusammenhang mit Plüschtieren. Es habe sich um eine unentgeltliche Lizenznahme an den F.- Marken gehandelt, welche nunmehr beendigt sei und aus welcher sich keine weiteren Ansprüche der Gesuchstellerin ergeben würden (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 29, 31, 50, 78 f., 102). - 14 -