Die erste F.-Marke sei am [Tag und Monat] 2011 in Kenntnis der Gesuchstellerin zugunsten der Rechtsvorgängerin der Gesuchsgegnerin 1 angemeldet werden. Es seien später weitere Markenanmeldungen insbesondere auch in bzw. für die Schweiz gefolgt (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 5, 18 f., 40, 62; Schutzschrift der Gesuchsgegnerin 1 N. 10-14; Schutzschrift der Gesuchsgegnerin 2 N. 16-20).