Ab Oktober 2009 sei die B. Deutschland GmbH exklusive Vertriebspartnerin der Gesuchstellerin für den deutschsprachigen Raum gewesen (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 2, 38). Die Gesuchstellerin habe dabei die Marketingmassnahmen der B. Deutschland GmbH nicht gesteuert, sondern nur überwacht (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 17, 20). Der Vertriebsvertrag sei im Mai 2019 beendigt worden (Plädoyernotizen der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 N. 3, 11).