ken und das F.-Logo der A.-angemeldet, und zwar ohne Wissen bzw. Genehmigung der Gesuchstellerin (Gesuch N. 5, 59). Die Gesuchsgegnerin 1 beabsichtige nun in Kooperation mit der Gesuchsgegnerin 2, unter der identischen Bezeichnung F. und einem neuen, täuschend ähnlichen Logo, eine Plüschtierserie auf den Markt zu bringen, die identische charakteristische Merkmale der Plüschtierserien der Gesuchstellerin und sogar die gleichen Sujets für die Plüschtiere aufweise (Gesuch N. 6, 61, 64, 67; Protokoll der Verhandlung vom 20. Dezember 2019 S. 5). Diese Plüschtiere könnten mittlerweile bereits auf Amazon vorbestellt werden (Gesuch N. 63).