GmbH sei abgemacht gewesen, dass die B.-Gruppe die von der Gesuchstellerin produzierten Plüschtiere insbesondere in der Schweiz vertreibe, diesen Vertrieb fördere und den Ruf der Gesuchstellerin sowie der gesuchstellerischen Produkte ausbaue (Gesuch N. 54). Die Gesuchstellerin sei aber selber verantwortlich gewesen für die Marketingpläne, habe Marketing-Events und Werbematerial genehmigt und die Richtung der Marketingmassnahmen vorgegeben (Gesuch N. 55, 58).