Am 15. Januar 2020 reichte sie eine weitere Noveneingabe ein, wobei sie die schriftliche Begründung eines Beschlusses des hanseatischen Oberlandesgerichts sowie Fotos eines Messestandes der Gesuchstellerin, angeblich aufgenommen an einer Designmesse, die vom 12. bis 14. Januar 2020 in R. stattgefunden haben soll, und das Ausstellerprofil der Gesuchstellerin beilegte. Sie führte aus, dass auch in zweiter Instanz die Beschwerde der Gesuchstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts