Zudem erwähnte die Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2, dass eine Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Oberlandgericht Hamburg mündlich zurückgewiesen worden sei. Sie führte aus, dass alle Verfahren zugunsten der Gesuchsgegnerinnen und gegen die Gesuchstellerin entschieden worden seien.