Sie legte eine sofortige Beschwerde der Gesuchstellerin an das Landgericht Hamburg vom 23. Dezember 2019, einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. Januar 2020 sowie einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2019 bei. Zudem erwähnte die Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2, dass eine Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Oberlandgericht Hamburg mündlich zurückgewiesen worden sei.