6. Noveneingabe der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 Die Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2 reichte am 13. Januar 2020 eine Noveneingabe ein. Sie legte eine sofortige Beschwerde der Gesuchstellerin an das Landgericht Hamburg vom 23. Dezember 2019, einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. Januar 2020 sowie einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2019 bei.