Für den vorliegenden Entscheid ist einzig auf das vom Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 Vorgelesene abzustellen. Nicht vorgelesene Passagen und nicht im Saal präsentierte Bilder aus der Rechtsschrift können nicht berücksichtigt werden (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 20. Dezember 2019).