Zugleich wurde die Gesuchstellerin zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 7'000.00 und einer Sicherheitsleistung von Fr. 200'000.00 verpflichtet und die Gesuchsgegnerin 1 als Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2 zugelassen. Die eingeforderten Beträge bezahlte die Gesuchstellerin fristgerecht. 7. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2019 wurde zur Verhandlung auf den 20. Dezember 2019, 09.00 Uhr, vorgeladen. 8. An der Verhandlung vom 20. Dezember 2019 trug die Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufene der Gesuchsgegnerin 2 ihre mündliche Gesuchsantwort vor und beantragte sinngemäss die Abweisung des Gesuchs vom 10. Dezember 2019. Anschliessend nahmen die Parteien ihr Replikrecht wahr.