[Abbildungen von Plüschtieren mit grossen Köpfen und Augen] 2. Die vorsorgliche Massnahme gemäss Rechtsbegehren 1 sei superprovisorisch, d.h. ohne vorherige Anhörung der Gesuchsgegnerinnen auszusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerinnen."