"1. Es sei ein allfälliges Gesuch der Gesuchsgegnerin [Gesuchstellerin] um Erlass superprovisorischer Massnahmen gemäss Art. 265 ZPO, welches mutmasslich die vorläufige Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüchen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. a und b UWG im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen in der Schweiz von Plüschtieren der Gesuchstellerin [Gesuchsgegnerin 2] unter dem Kennzeichen "F.", abzuweisen.