4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der mutmasslichen Antragstellerin [Gesuchstellerin]." -3- 3.2. Die Eingabe der Gesuchsgegnerin 1 und Streitberufenen der Gesuchsgegnerin 2 wurde mit Entscheid vom 28. November 2019 als Schutzschrift entgegengenommen und die Aufbewahrung bis zum 12. Mai 2020 angeordnet. 4. 4.1. Am 11. Dezember 2019 (Postaufgabe: 9. Dezember 2019) ging beim Handelsgericht des Kantons Aargau eine Schutzschrift der Gesuchsgegnerin 2 mit den folgenden Anträgen ein: