"1. Es sei ein allfälliges Gesuch der mutmasslichen Antragstellerin [Gesuchstellerin] um Erlass superprovisorischer Massnamen gemäss Art. 265 ZPO, welches mutmasslich die vorläufige Geltendmachung von Unterlas- sungs- und/oder Beseitigungsansprüchen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. a und b UWG im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen in der Schweiz von Plüschtieren der Antragsgegner [insbesondere der Gesuchsgegnerin 1] unter dem Kennzeichen "F.", abzuweisen.