1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 31. Oktober 2019 wird die mit Verfügung vom 1. November 2019 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 123 GB Wettingen (E- GRID: CH 987) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 32'419.55 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 29. August 2019 vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 20. Februar 2020 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.