Gesuchstellerin hat bis heute keine Kostennote eingereicht, weshalb es bei der nach dem AnwT zugesprochenen Entschädigung bleibt. 8.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten. Der Vizepräsident erkennt: