3. Pfandsumme 3.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, sie habe der Gesuchsgegnerin am 17. Oktober 2018 eine Auftragsbestätigung für die Produzierung, Lieferung und Installierung eines Swimming-Pools verschickt. Die Gesuchsgegnerin habe diese am 29. Oktober 2018 bestätigt. Der Werkpreis habe Fr. 87'114.20 betragen (GB 6; Gesuch Rz. 10). Ende April/anfangs Mai 2019 seien die vertraglichen Leistungen der Gesuchstellerin überwiegend erbracht gewesen.