4. 4.1. Mit Verfügung vom 1. November 2019 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Umfang von Fr. 32'419.55 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 29. August 2019 und wies das Grundbuchamt Baden an, die Vormerkung sofort einzutragen, verpflichtete die Gesuchstellerin zur Bezahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von Fr. 1'500.00 und setzte der Gesuchsgegnerin Frist zur Antwort bis zum 18. November 2019 an. 4.2. Das Grundbuchamt Baden merkte die vorläufige Eintragung mit der Nr. 321 am 1. November 2019 im Tagebuch vor.