85a SchKG kann vorliegend letztlich aber offengelassen werden: Der zuständige Gerichtspräsident des Bezirksgerichts T. im Verfahren betreffend die Konkurseröffnung ([...]) hat dem Vizepräsidenten des Handelsgerichts telefonisch mitgeteilt, er werde aufgrund des vorliegenden Gesuchs die Verhandlung vom 24. Oktober 2019 absetzen. Somit besteht auch keine besondere Dringlichkeit gemäss Art. 265 ZPO.