2. Superprovisorische Massnahme Nach Art. 85a Abs. 2 SchKG hört das Gericht die Parteien nach Eingang der Klage an und würdigt die Beweismittel. Erscheint ihm die Klage als sehr wahrscheinlich begründet, so stellt es die Betreibung nach der Zustellung der Konkursandrohung vorläufig ein. Trotz dieses klaren Wort-