" 1. Es sei festzustellen, dass die beim Betreibungsamt R. in Betreibung gesetzte Forderung (Betreibung Nr. [...]) der Beklagten gegenüber der Klägerin in der Höhe von CHF 86'376.15 zzgl. Zinsen und Kosten nicht besteht. 2. Es sei die Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes R. vollumfänglich aufzuheben. 3. Es sei die Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes R. superprovisorisch und ohne Anhörung der Gegenpartei vorläufig einzustellen.