6.2. Es sind keine Parteientschädigungen zuzusprechen. Die Gesuchsgegnerin macht selbst keine Parteikosten geltend und einer Nebenintervenientin wird – dem Grundsatz folgend8 – keine Parteientschädigung zugesprochen. Der Vizepräsident erkennt: 1. Das Gesuch vom 4. Oktober 2019 wird abgewiesen.