Würde es sich bei den Mai-/Juniarbeiten nicht um blosse Nachbesserungsarbeiten handeln, so wäre unerklärbar a) weshalb die Gesuchstellerin für diese Arbeiten extra aufgeboten werden musste und diese nicht von sich aus auf der Baustelle erschien und b) weshalb zwischen den einzelnen Arbeiten jeweils mehr als eine Woche, teilweise sogar mehr als ein Monat vergingen. Bei solch grossen Arbeitsunterbrüchen muss geradezu ausgeschlossen werden, dass es sich noch um eigentliche Vollendungsarbeiten handelte.