So ist darin etwa von der "Ergänzung" der Isolation oder der "Ergänzung" des Putzes die Rede. Auch zeitlich stimmen die Arbeitsrapporte mit den Weisungen zur Nachbesserung grundsätzlich überein. So wurde von der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin etwa gewünscht, sie möge doch die Gebäude 15a/b am 24. Juni 2019 streichen und "korrigieren", und tatsächlich, vom 24. bis zum 26. Juni 2019 sind sowohl Maler- als auch Sockelarbeiten eingetragen (GB 8). Ähnlich sieht das Bild für den Monat Mai 2019 aus: