Geringfügige Arbeiten gelten aber dann als Vollendungsarbeiten, wenn sie unerlässlich sind; insoweit werden Arbeiten weniger nach quantitativen als vielmehr nach qualitativen Gesichtspunkten gewürdigt.6 4.3. Würdigung Die Gesuchstellerin behauptet zwar, ihre Mitarbeiter hätten im Mai und Juni 2019 noch Hauptarbeiten ausgeführt und will dies durch nicht unterschriebene Arbeitsrapporte belegen. Sie behauptet jedoch nicht, welcher Mitarbeiter welche Tätigkeiten wann ausführte.