F.-Bau GmbH seien mit Ausnahme der Terrassen der Häuser 15a und 15b am 18. und 24. Januar 2019 von der ARGE Q. abgenommen worden. Die Abnahme besagter Terrassen sei am 12. Februar 2019 erfolgt. Bei beiden Abnahmen hätten Mängel festgestellt werden müssen (Stellungnahme vom 14. November 2019 Rz. 34; Beilage 5 f. zur Stellungnahme vom 14. November 2019).