5. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts teilweise im Umfang von Fr. 518'510.86 zzgl. Zins zu 5 % ab dem 5. Oktober 2019 und wies das Grundbuchamt Wohlen an, die Vormerkung sofort einzutragen. 6. Das Grundbuchamt Wohlen merkte die vorläufige Eintragung am 7. Oktober 2019 (Tagebuchnummer 987) im Tagebuch vor. -3-