" Das Grundbuchamt Wohlen sei im Sinne von Art. 961 ZGB zunächst superprovisorisch und hernach vorläufig anzuweisen, zugunsten der Gesuchstellerin und zulasten des folgenden Grundstücks der Gesuchsgegnerin ein Pfandrecht vorläufig im Grundbuch einzutragen auf: Liegenschaft Grundstück-Nr. 123, ______, Muri, für die maximale Pfandsumme von CHF 518'510.96 zuzüglich 5% Zins seit 4. Oktober 2019; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin."