Da es sich bei den Arbeiten der Gesuchstellerin um Abbruch- und Aushubarbeiten gehandelt habe, habe die Gesuchstellerin das abgebrochene Material bei einer Deponie abladen bzw. entsorgen müssen. Die entsprechenden Waagscheine datierten alle vom 2. bzw. 3. Mai 2019. Danach gäbe es keine Waagscheine mehr, weil die Gesuchstellerin keine Werkleistungen mehr erbracht habe (Antwortbeilage 1).